Die berufliche Arbeit geht zur Neige, aber der Akku ist noch in vollem Gang. Was denn – jetzt schon aufhören? Die Partnerin / der Partner ist schon zuhause – der/die andere geht noch Schaffen. 65 ist das neue 55! So bezeichnen Demografen die aktuelle Entwicklung. Sich selbst umgestalten, neue Ziele setzen, die „freie Zeit“ genießen – „Auszeit“ für immer!? Zu diesen Themen übers -Älter werden möchten wir Sie einladen. Anhand von modularen Übungen, die für die Teilnehmer kognitive, emotionale, physische, psychische und kreative Herausforderungen bedeuten können, gestalten wir einen Tag, der zur Selbstreflexion einlädt.
Infos – 19. April 2015 VHS Freiburg, Kursnummer: 151107643151107643
Das gemeinsame Forschungsprojekt „Resilire“ der Universitäten Freiburg und Erlangen-Nürnberg ist gestartet
Mit Herausforderungen im Beruf erfolgreich umgehen, stressige Phasen meistern und sogar gestärkt daraus hervorgehen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitäten Freiburg und Erlangen-Nürnberg erforschen im Verbundprojekt „Resilire – Altersübergreifendes Resilienz-Management“, welche Eigenschaften, Einstellungen und Fähigkeiten sich positiv auf die psychische Widerstandskraft – die so genannte Resilienz – von Beschäftigten auswirken. Auf dieser Grundlage entwickeln sie in Kooperation mit dem Softwareunternehmen Haufe Lexware und der Gesellschaft aufgabenorientiertes Lernen für die Arbeit e.V. (GALA) Online- und Präsenzcoachings, die die psychische Gesundheit der Teilnehmenden schützen und fördern. An der Universität Freiburg sind Dr. Nina Pauls, Dr. Christian Schlett und die Projektleiterin Prof. Dr. Anja Göritz von der Professur für Wirtschaftspsychologie an dem Vorhaben beteiligt.
Die Onlinecoachings entwickeln die Wissenschaftler zusammen mit Haufe Lexware. „Unsere konzeptionellen Vorarbeiten fließen mit dem Fachwissen von Haufe Lexware zu den Themen E-Learning und Weiterbildung zusammen“, erklärt Pauls. „Ziel ist ein Produkt mit Übungen, die leicht in den Arbeitsalltag integrierbar sind.“ Die Beschäftigten sollen sich selbst beobachten, indem sie in regelmäßigen Abständen Fragen zu ihrem arbeitsbezogenen Befinden beantworten. Dabei stufen sie sich selbst auf einer jeweils vorgegebenen Skala ein. Auf der Grundlage der so erhobenen Messdaten setzen sie sich mit ihrer Situation auseinander und erkennen, welche Fortschritte sie machen.
Die Präsenzcoachings erarbeiten die Wissenschaftler gemeinsam mit GALA. „Das Angebot soll Teilnehmende in den Unternehmen dazu anregen, sich über ihre Strategien im Umgang mit Belastungen und Stress bei der Arbeit auszutauschen und voneinander zu lernen“, sagt Schlett. Firmen wie die Volksbank Freiburg als maßgeblicher regionaler Partner werden die Konzepte erproben. Ansätze zur Weiterentwicklung der Resilienz der gesamten Organisation sind ebenfalls Teil des Projekts: Teams aus Beschäftigten sollen sich mit Hemmnissen und Fördermöglichkeiten für Resilienz in Arbeitsorganisation und -abläufen sowie in der Zusammenarbeit auseinandersetzen.
Ziel ist zudem, die Erkenntnisse aus Resilire in einem ganzheitlichen und altersübergreifenden Konzept zusammenzuführen und Leitlinien für ein betriebliches Resilienz-Management zu formulieren. „Mit den entwickelten Ansätzen können Betriebe die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten erhalten und stärken“, sagt Pauls. „Sie erschließen Resilienz als betriebliche Ressource und tragen damit langfristig zum wirtschaftlichen Erfolg bei.“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Resilire im Förderschwerpunkt „Betriebliches Kompetenzmanagement im demografischen Wandel“ mit insgesamt 1,1 Millionen Euro für drei Jahre. Die Projektkoordination hat die Universität Erlangen-Nürnberg inne. Ein Netzwerk von zehn Umsetzungs- und Transferpartnern unterstützt die Verwertung der Projektergebnisse in der betrieblichen Praxis.
„Wo sich Kunst trifft“, so lautet das Motto der zwölften art KARLRUHE, und es verweist damit auf den wichtigen Status der Messe als erfolgreiches Verkaufsforum und zugleich Branchentreff. Rund 50 000 Gäste lockt die Internationale Messe für Klassische Moderne und Gegenwartskunst – die 2015 mit 210 Galerien aus elf Ländern, 157 One-Artist-Shows und 19 Skulpturenplätzen aufwartet – jährlich in die Messehallen nach Rheinstetten.
ARTIMA art meeting Foto: KMK/ Jürgen Rösner
Ob Sammler, Galeristen, Künstler, Kuratoren oder Journalisten – dank der positiven Resonanz von allen Seiten hat sich die art KARLSRUHE längst als unverzichtbarer Kunsttermin zum Saisonauftakt im Frühjahr etabliert. Auch 2015 erwartet die Messe zahlreiche prominente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens.
Moderiert vom TV-Moderator Markus Brock, findet am Mittwoch, 4. März 2015, um 17 Uhr, die Vernissage in der Aktionshalle statt. Zum festlichen Auftakt der zwölften art KARLSRUHE reist Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB aus Berlin an, um die Messe offiziell zu eröffnen. Flankiert wird ihre Laudatio durch Grußworte von Jürgen Walter MdL, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, und Wolfram Jäger, Erster Bürger-meister der Stadt Karlsruhe. Der SWR2 nutzt den Eröffnungstag, um seine Reihe „Zeitgenossen“ direkt von der Messe zu senden: Um 15 Uhr führt im Foyer Ost Dietrich Brants einen Dialog mit dem Autor und Filmexperten Georg Seeßlen, und um 16 Uhr kann man den Hamburger Sammler Harald Falckenberg im Gespräch mit Susanne Kaufmann erleben.
Zur Eröffnungs-Pressekonferenz am Mittwoch, 4. März 2015, um 12 Uhr, ist Walter Smerling, Vorstandsvorsitzender der Stiftung für Kunst und Kultur e.V. und Direktor des MKM Museum Küppersmühle für Moderne Kunst in Duisburg, als Podiumsgast geladen. Zusammen mit Messe-Geschäftsführerin Britta Wirtz sowie Kurator und Projektleiter Ewald Karl Schrade wird er den Journalisten Rede und Antwort stehen. Auf renommierte Persönlichkeiten des Kunstbetriebs trifft man zudem bei der zweitägigen Diskussionsplattform ARTIMA art meeting.
In der Veranstaltung, die zur zwölften art KARLSRUHE um die Frage „Sammeln – mehr als eine Leidenschaft?“ kreist, beleuchten die von Carl Friedrich Schröer moderierten Gespräche unterschiedliche Perspektiven. Zu den Gästen am Donnerstag, 5. März, 14 Uhr, zählen sowohl der Redner der Pressekonferenz, Walter Smerling, als auch der Rechtsanwalt und Kunstexperte Peter Raue sowie die Sammlerin Marli Hoppe-Ritter, die in Waldenbuch bei Stuttgart das Museum Ritter betreibt. Am Freitag, 6. März, 14 Uhr, finden sich drei weitere Branchenkenner auf dem Podium ein: Götz Adriani, der langjährige Leiter der Kunsthalle Tübingen und Gründungsdirektor des ZKM | Museum für Neue Kunst, der Sammler Friedrich E. Rentschler, Ulm, und Rose-Maria Gropp, Redakteurin und Ressortleiterin Kunstmarkt der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.
Bitte beachten Sie folgende Terminverschiebung: Die Verleihung des art KARLSRUHE-Preises am 6. März findet nicht, wie bisher angekündigt, um 17 Uhr, sondern um 18 Uhr in der Aktionshalle statt
Wie passt die Angst vor Datenmissbrauch und eine Bewerbung per WhatsApp zusammen?
Sorgloser Umgang mit sozialen Netzwerken, die Nutzung von Diensten wie WhatsApp und die Angst vor Daten-Missbrauch ist ein Widerspruch, den viele Deutsche nicht sehen wollen. Auch E-Mail-Verschlüsselung ist kein Thema, das große Beachtung findet. Bedenken werden schnell zur Seite gelegt, wenn die kostenlose Nutzung irgendwelcher Online-Dienste angeboten wird. Doch dann ist sie urplötzlich wieder da: „Die German-Angst“. Das gilt allerdings nur für Befragungen. Im Alltag kümmern sich die Deutschen eher wenig um ihren persönlichen Datenschutz.
58 Prozent der deutschen Onliner machen sich Sorgen, dass jemand Ihre persönlichen Daten für kriminelle Zwecke nutzt. Nirgendwo in Europa fürchten sich die Menschen mehr vor Datenmissbrauch. Das geht aus einer Eurobarometer-Studie zum Thema Cyber-Security hervor. Wenn es um die Nutzung des Internets für Aktivitäten wie Online-Banking oder Online-Shopping geht, haben insgesamt 43 Prozent der europäischen Internetnutzer Bedenken, was die Verwendung ihrer Daten angeht. Am unbesorgtesten sind die Polen mit 25 Prozent.
Die Grafik bildet den Anteil der Internetnutzer in ausgewählten EU-Ländern ab, die besorgt sind, dass jemand Ihre persönlichen Daten missbraucht.
Und hier nochmals zur Erinnerung die Beute der Datenklauer
1,2 Milliarden Kombinationen von Benutzername und Passwort und mehr als 500 Millionen E-Mail-Adressen sollen russische Cyberkriminelle laut dem US-Unternehmen Hold Security bei 420.000 Websites erbeutet haben. Die gewaltigen Dimensionen dieses Datendiebstahls werden beim Blick auf unsere heutige Grafik deutlich. So wurde beispielsweise in diesem Jahr bekannt, dass bei eBay 145 Millionen Datensätze entwendet wurden, einer der größten Zwischenfälle dieser Art.
Die Top 10 der deutschen Arbeitgeber wird das dritte Jahr in Folge von einem Automobilunternehmen angeführt: BMW thront auf dem 1. Platz und Vorjahressieger Audi rangiert knapp dahinter auf dem zweiten Platz. Auch ein Einzelhändler hat es nun unter die Top 3 geschafft: dm Drogerie Markt. Überraschender Neueinstieg in die Top 10 der deutschen Arbeitgeber: Die Sparkasse Bielefeld.
Bereits zum dritten Mal in Folge untersuchte Statista gemeinsam mit dem Magazin FOCUS, dem Karriere-Netzwerk XING sowie der Arbeitgeberbewertungsplattform kununu.com die Attraktivität der Unternehmen als Arbeitgeber. Hierfür wurden über 70.000 Arbeitnehmerurteile ausgewertet.
Neben dem Attraktivitätsranking von 1.100 Arbeitgebern liefert Statista die Antwort auf die zentrale Frage: Welche Faktoren beeinflussen die Arbeitgeberattraktivität wie stark (analysiert für 22 Branchen, nach Unternehmensgröße, nach Geschlecht etc.)? Waren in 2014 noch das Image & Wachstum des Arbeitgebers, also sicherheitsrelevante Faktoren, die Kern-Treiber für Arbeitnehmerzufriedenheit, so sind in 2015 Miteinander- und Vorgesetztenverhalten vorrangiger für die Zufriedenheit.
Die Studie zeigt für jede Branche die Bedeutung der sieben Haupteinflussfaktoren auf.Neben diesen mittleren Treiberwerten für jede Branche sind auch für alle 1.100 Arbeitgeber die erreichten Werte für in der Studie enthalten. So können Arbeitgeber individuelle Handlungsansätze für ihr Unternehmen direkt ableiten und sich mit ihrer Branche vergleichen.
Die Grafik bildet die laut Statista Arbeitgeber-Studie 2015 zehn besten Arbeitgeber in Deutschland ab.
Rechtstipps zum Bundesligaauftakt rund um die schönste Nebensache der Welt
Ob Ticketkauf, Taschenkontrolle oder Tumulte im Fanblock: Auch im Fußballstadion gibt es viele rechtliche Abseitsfallen. Passend zum Start der Bundesliga-Rückrunde gibt der Hamburger Jurist Christian Teppe, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, nützliche Rechtstipps – damit der Stadionbesuch zur runden Sache wird.
Eintrittskarten gibt’s nur noch auf dem Schwarzmarkt – darf ich zuschlagen?
Das Topspiel ist seit Wochen ausverkauft. Eine eBay-Versteigerung oder ein Schwarzmarkt-Händler vor dem Stadion sind jetzt die letzten Möglichkeiten. Aber ist es erlaubt, auf diesen Wegen an Tickets zu gelangen? Rechtsanwalt Christian Teppe gibt grünes Licht – zumindest für den Käufer: „Viele Spielveranstalter haben zwar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Verkaufsverbot an Dritte stehen. Doch erstens sind diese Verbote gar nicht zwingend zulässig und zweitens betrifft ein solches Verbot sowieso nur denjenigen, der die Karten als Erstkäufer vom Veranstalter erworben hat und dann weiterverkaufen möchte. Tickets bei eBay oder einem Verkäufer vor dem Stadion zu erwerben, ist also erlaubt.“ Schwieriger wird es allerdings bei personalisierten Tickets: Hier rät der Anwalt, die Karten umschreiben zu lassen, da sie sonst ungültig werden könnten.
Jemand bietet mir gegen Gebühr seine Dauerkarte für ein Spiel an – ist das erlaubt?
Wenn man schon ein Spiel verpasst, dann kann man sein Jahresticket doch wenigstens zu Geld machen: So denken einige Dauerkarteninhaber und bieten ihre Karte für einzelne Spiele beispielsweise im Internet an. Rechtsanwalt Teppe rät allerdings davon ab: „Die Dauerkartenverträge verbieten in der Regel die kommerzielle Weitergabe an Dritte. Ein Verstoß kann zur Kündigung der Dauerkarte führen“, so der Hamburger Jurist. Und auch der Käufer könnte Probleme bekommen: „Der Verein könnte den Nutzer der Dauerkarte zur Rechenschaft ziehen, weil dieser somit ohne gültiges Ticket das Stadion besucht hat.“
Taschenkontrolle und Leibesvisitation – muss ich das akzeptieren?
Viele empfinden es als Eingriff in die Privatsphäre, wenn vor dem Eintritt ihre Taschen durchsucht werden und ihr Körper abgetastet wird. Doch wer ins Stadion will, muss diese Prozedur über sich ergehen lassen, wie Rechtsanwalt Teppe erklärt: „Die Zuschauer schließen einen Vertrag mit dem Verein oder dem Eigentümer des Stadions. Die AGB und die Hausordnungen sehen Durchsuchungen der Taschen hier in der Regel vor.“ Gleiches gilt für das Abtasten: „Da die Betreiber ihr Möglichstes tun müssen, um Gefahren von den Zuschauern abzuwenden, und immer wieder gefährliche Gegenstände in die Stadien geschmuggelt werden, sind die Leibesvisitationen auch in den AGBs geregelt und damit zulässig.“
Als Gästefan muss ich nach dem Spiel im Block ausharren – ist das Freiheitsberaubung?
Gerade bei Risikospielen kommt es häufig vor, dass die Gästefans aus Sicherheitsgründen nach Spielende noch eine Weile in ihrem Block bleiben müssen. Dürfen die Veranstalter das von den Besuchern verlangen? Für den Rechtsanwalt eine klare Sache: „Der Veranstalter eines Fußballspiels hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer zu verhindern. Hierzu gehört auch die Pflicht, Zuschauer vor Ausschreitungen zu schützen.“ Und die räumliche Trennung der Zuschauer verschiedener Vereine sei hierbei eine geeignete Maßnahme.
Ich habe ein Wurfgeschoss abbekommen und mich verletzt – wer haftet nun?
Trotz sorgfältigster Kontrollen gelangen immer wieder Wurfgeschosse oder Feuerwerkskörper ins Stadion und verletzen andere Zuschauer. Doch wen kann ich zur Rechenschaft ziehen, wenn mir etwas passiert? „Grundsätzlich haftet derjenige, der die Verletzung verursacht hat, also derjenige, der etwa den Feuerwerkskörper gezündet oder einen Gegenstand geworfen hat“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Eventuell muss auch der Veranstalter haften, denn er hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Verletzung von Zuschauern zu verhindern. „Daraus folgt aber nicht, dass der Veranstalter für jeden Schaden haftet, den ein Zuschauer erleidet. Hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan – zum Beispiel genügend Sicherheitskräfte beschäftigt und hinreichende Einlasskontrollen durchgeführt –, haftet er nicht für die Schäden eines Zuschauers“, so Teppe weiter. Das müsse im Einzelfall entschieden werden.
Das Spiel wird wegen Ausschreitungen abgebrochen – kann ich den Eintrittspreis zurückverlangen?
Wenn es den Schiris zu bunt wird, kann es schon mal sein, dass ein Spiel aufgrund von Ausschreitungen früher abgepfiffen wird. Hat man in diesem Fall eigentlich Anspruch auf eine Entschädigung? Rechtsanwalt Christian Teppe erklärt: „Der Veranstalter schuldet dem Zuschauer ein ganzes Spiel. Wird ein Spiel abgebrochen, hat der Veranstalter seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Kann das Spiel auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht fortgesetzt bzw. nachgeholt werden, kann zumindest ein Teil des Eintrittspreises zurückgefordert werden.“ Der Zuschauer könnte aber auch einen Anspruch auf Schadenersatz haben, zum Beispiel für die zusätzlichen Fahrtkosten. Das alles hängt laut dem Rechtsexperten allerdings vom Verschulden des Veranstalters ab: „Kann der Veranstalter darlegen, dass er für den Spielabbruch nicht verantwortlich ist, weil er alles ihm Mögliche getan hat, um dies zu verhindern, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.“
Juristische Stolperfallen gibt es also selbst in Fußballstadien einige, aber wer die Regeln beachtet, braucht keinen rechtlichen Platzverweis zu befürchten!
Medizinstudenten arbeiten in Zweierteams genauer als allein
Medizinischer Nachwuchs profitiert von der Arbeit im Team. Wissenschaftler der Charité – Universitätsmedizin Berlin, des Max-Planck-Institutes für Bildungsforschung und der Universität Konstanz konnten anhand von Medizinstudenten zeigen, dass Teams akkuratere Diagnosen stellen als Einzelpersonen. Fehldiagnosen sind demnach leicht vermeidbar. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift JAMA* veröffentlicht.
Knapp 90 Medizinstudenten der Charité standen vor der Aufgabe, am Computer simulierte Patientenfälle zu diagnostizieren. Alle angehenden Mediziner hatten einen vergleichbaren Wissensstand und sollten für jeweils sechs Patienten mit Atemnot diagnostische Tests anordnen. Anhand der erhaltenen Ergebnisse galt es, eine Diagnose auszuwählen – entweder als Einzelperson oder zu zweit. Die Forscher kommen zu dem Ergebnis: Berufsanfänger profitieren von einer Zusammenarbeit im Team, ihre Diagnosen sind akkurater und es entstehen 17 Prozent weniger Fehler. Meist gehen falsche Einschätzungen auf Denkfehler oder Fehler bei der Datenauswertung zurück.
Zwar brauchen die Mediziner im Zweierteam etwas länger um zu ihrer Diagnose zu gelangen, die diagnostischen Tests, die sie anordnen, würden dagegen in einem realistischen klinischen Rahmen weniger Zeit beanspruchen. »Berufsanfänger, die allein arbeiten, sichern sich stärker über aufwendige Diagnostika ab. Teams entscheiden ähnlich wie erfahrene Mediziner und arbeiten mit geringerem Diagnoseaufwand«, sagt Wolf E. Hautz, Erstautor der Studie. Dabei fühlen sich Paare sicherer hinsichtlich ihrer Diagnosestellung. Das individuelle Sicherheitsgefühl sagt allerdings nichts über die Richtigkeit der Diagnose aus. Kooperation kann gerade für Ärzte in Ausbildung ein Gewinn sein. Ähnliche Untersuchungen untermauern den Befund: Teams sind generell besser im Lösen von komplexen Aufgaben.
*Wolf E. Hautz, Juliane E. Kämmer, Stefan K. Schauber, Claudia D. Spies, Wolfgang Gaissmaier: „Diagnostic Performance by Medical Students Working Individually or in Teams“, JAMA, 2015 Jan 20. doi:10.1001/jama.2014.15770.
Erst einmal schreckt der Titel des neuen Buches von Daniel Goleman ab.
„Konzentriert Euch! – Eine Anleitung zum modernen Leben“, München 2014, heißt dort die Deutsche Übersetzung des Englischen Titels „Focus. – The Hidden Driver of Excellence“, New York 2013.
Was zunächst wie eine Titelkopie des Bestsellers „Empört Euch!“ von Stéphane Hessel aussieht – und nach einem Marketinggag klingt – ist bei näherer Betrachtung nicht nur eine direkte Einführung in das Thema, sondern gleichzeitig auch ein Hinweis auf den Umgang mit dem Buch.
Es ist Theorie- und Praxis-Buch in einem.
Inhaltlich geht es – nach Goleman – um die drei Arten der Aufmerksamkeit:
Die Konzentration nach innen
Die Konzentration auf andere
Die Konzentration nach außen
Aufgebaut ist es wie ein Trainingsbuch, da es eine gewisse und für manche gewohnte „Leselogik“ vermissen lässt.
Die Mehrzahl der Leser, die „Linkshirn gesteuert“ sind, werden einen stringenten roten Faden vermissen und dem Autor inhaltliches Herumspringen, fehlende Konzentration und ein Abschweifen vom Thema vorwerfen können.
Diejenigen, die mit beiden Hirnhälften lesen, werden das Buch schmunzelnd als ein Trainingslager verstehen können, die Konzentration zu halten bei ansteigender Komplexität des Stoffes. Dazu gehört, dass der Autor abschweift, in epische Schilderungen von Einzelbeispielen abdriftet, unzählige Studien zitiert, dabei aber den globalen Kontext des Phänomens „Konzentration“ im Auge behält und seine Relevanz für die Auswirkungen auf die heranwachsende Generation unserer westlichen Gesellschaften mit bedenkt.
Sehr anschaulich wird diese Vorgehensweise an einem Beispiel auf Seite 113.
Dort beschreibt er den Spannungskonflikt zwischen Konzentration und Ablenkung als ein „Tauziehen auf der Erregungsebene zwischen den Top-down- und Bottom-up-Schaltkreisen.“
Ebenso spielt er neckisch mit der geweckten Neugier des Lesers, wenn er hin und wieder einige Anmerkungen mit dem Vermerk versieht: „ Nun haben Sie die Konzentration auf den Text verloren . . .“
Nun aber zum Inhalt.
Das 375 Seiten starke Buch ist in 7 Kapiteln sehr anschaulich gegliedert.
Im ersten Teil geht es um die Grundlagen der „ Anatomie der Aufmerksamkeit“ – Was ist und wie funktioniert überhaupt die Konzentration. In den nächsten 3 Kapiteln führt er die unterschiedlichen Arten der Konzentration aus: „Selbstwahrnehmung“ ,
„In anderen lesen“ und „Der große Zusammenhang“. In Teil 5 widmet er sich der Jugend, beim Spielen am Computer, bei dem die Kids durchaus ihre Motorik und Konzentration verbessern lernen. Durch Entspannung und tiefes, bewusstes Atmen kann in der Schule die Fähigkeit zur Aufmerksamkeit wieder hergestellt werden.
Daniel Goleman geht auch auf die 10.000-Stunden-Regel des Psychologen Anders Ericsson ein „- danach muss man 10.000 Stunden trainieren, bis man auf irgendeinem Gebiet große Erfolge erzielen kann.“ Dabei komme es aber nicht so sehr auf die mechanische Wiederholung an, sondern auf die permanente Veränderung der Ausführung, um so dem Ziel näher zu kommen.
Auf den letzten 100 Seiten geht es in den Kapiteln 6 und 7 um „Die konzentrierte Führungskraft“ und ihre Dreifachkonzentration – nach innen, außen und zu anderen.
Dabei unterstützt die Entwicklung eines systemischen Denkens und die äußerst gute Beziehung zum eigenen Bauchgefühl in hohem Maße die Bewältigung von Komplexität auf allen Ebenen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um auch in Zukunft ein Unternehmen nachhaltig mit großer Verantwortung für Menschen, Planet und wirtschaftlicher Gesundung zu führen.
An dieser Stelle sei ausdrücklich auf die gelungene Übersetzungsleistung von Sebastian Vogel aus dem Amerikanischen hingewiesen, der in den Anmerkungen auch die deutschsprachigen Titel und ihre Übersetzer wertschätzend erwähnt.
Daher ist die Übelsetzung des Titels offenbar eine Lektorenentscheidung gewesen.
Der Sprachduktus des Buches lässt keine andere Vermutung zu.
Daniel Goleman, geboren 1946 in Stockton, Kalifornien, lehrte jahrelang als klinischer Psychologe an der Harvard Universität, daneben gab er die Zeitschrift ›Psychology Today‹ heraus. Bekannt wurde er durch sein 1995 erschienenes Buch »Emotionale Intelligenz«, das international zum Bestseller…
Rechtstipps rund um den Spaß im Schnee und auf dem Eis
Köln, Dezember 2014. Schlittenfahren, Schlittschuhlaufen und Schneeballschlachten gehören zum Winter dazu wie der Weihnachtsbaum zum Heiligabend. Sobald die ersten Flocken fallen, schlagen nicht nur Kinderherzen höher. Wer beim Freizeitspaß im Schnee jedoch unachtsam ist oder Vorschriften ignoriert, muss nicht zuletzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Andreas Politycki von der Frankfurter Kanzlei PWR, Politycki, Walther, Reitzmann weiß, worauf Kinder und Erwachsene achten sollten, damit Rodeln und Co. vergnügliche Angelegenheiten bleiben.
Schneeball auf Abwegen – wer haftet bei Verletzungen?
Kaum liegt der erste Schnee auf Autodächern und Fensterbänken, ist der Wettkampf um den „perfekten Wurf“ eröffnet. Schneeballschlachten sind bei Groß und Klein beliebt – doch leider auch riskant. Denn gelegentlich kommen die weißen Geschosse vom Weg ab und landen so auch mal im Gesicht eines Unbeteiligten. Versteckt sich dann noch ein Ast oder Steinchen im Schneeball, ist das Verletzungsrisiko hoch. „Wird eine andere Person ungünstig getroffen, kann das leider auch rechtliche Folgen haben – bis hin zu einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Politycki. Gerade Kinder und Jugendliche unterschätzen diese Risiken oft. „Eltern sollten ihre Kinder deshalb auf die Gefahren hinweisen“, so der Experte. Passiert dennoch etwas, muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Grundsätzlich gilt: Je jünger das Kind, desto intensiver müssen Eltern ihre Kinder beaufsichtigen und aufklären. Laut Gesetz können Kinder schon ab einem Alter von sieben Jahren selbst haften. „Das bedeutet, dass sie dann bereits Schadenersatz oder Schmerzensgeld leisten müssten, wenn sie zum Beispiel einen Unfall verursachen. In der Regel werden dann wohl die Eltern die Kosten übernehmen. Guten Schutz kann hier aber eine Haftpflicht-Versicherung bieten.“
Schlittschuhlaufen auf Seen – wo darf man sich aufs Eis wagen?
Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen, kramt so mancher die Schlittschuhe aus dem Keller. Als günstige Alternative zu Eissporthallen und künstlichen Eisbahnen bieten sich zugefrorene Seen und Flüsse an. „Hier sollte man nach Hinweisschildern Ausschau halten, die das Betreten der Eisfläche verbieten oder erlauben“, betont Rechtsanwalt Andreas Politycki. Aus gutem Grund: Immer wieder kommen Menschen ums Leben, weil sie die Gefahr unterschätzen und auf zu dünnen Eisflächen einbrechen. Und auch rechtlich kann der Spaziergang oder das Schlittschuhlaufen auf dem zugefrorenen See Konsequenzen haben. „Ignoriert man Warn- oder Verbotshinweise, werden mitunter Geldbußen fällig.“ Ist ein solches Schild jedoch nicht aufgestellt, darf man sich zumindest rein rechtlich auf die Eisfläche wagen – sofern sich diese nicht auf einem Privatgrundstück befindet. Da der Laie jedoch nicht erkennen kann, ob das Eis trägt, sollte man in jedem Fall warten, bis der See offiziell freigegeben wurde. „Ansonsten betreten die Schlittschuhläufer die Eisfläche auf eigene Gefahr.“ Hobby-Wintersportler können zum Beispiel bei der Gemeinde oder der Feuerwehr erfragen, welche Eisflächen sie ohne Bedenken betreten können.
Auf Kufen den Berg hinab – auf welcher Piste ist das Rodeln erlaubt?
In einem weißen Winter darf vor allem eines nicht fehlen: eine rasante Fahrt mit einem frisch gewachsten Schlitten. „Prinzipiell darf man auf öffentlichen Grundstücken, wie zum Beispiel in Parks oder Wäldern, Schlitten fahren – vorausgesetzt, die potenzielle Piste darf nach Gesetz oder Gemeindesatzung zum Rodeln genutzt werden und der Schlittenfahrer zieht dabei weder andere Personen noch die Bepflanzung in Mitleidenschaft“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Kommt es beim Spaß auf der improvisierten Rennstrecke dennoch zu einem Unfall zwischen zwei Rodlern, haftet derjenige, der den Zusammenprall verursacht hat. „Der Unfallgegner kann dann Schadenersatz oder auch Schmerzensgeld verlangen – allerdings nur, wenn er nachweisen kann, dass der andere Rodler den Unfall verschuldet hat“, so Rechtsexperte Andreas Politycki. Lässt sich nicht klären, wer den Zusammenprall verursacht hat, muss jeder den eigenen Schaden selbst tragen. „Handelt es sich um eine ausgewiesene Rodelbahn, muss unter Umständen auch der Bahnbetreiber haften – beispielsweise wenn Unebenheiten auf der Piste die Schlittenfahrer gefährden.“
Schneespaziergang und die rutschigen Folgen – wer muss räumen?
So schön eine Winterlandschaft auch ist, die weiße Pracht birgt auch immer Gefahren. Ein Spaziergang im Schnee kann schnell zu einer rutschigen Angelegenheit werden. Wer dafür zuständig ist, dass Bürgersteige begehbar bleiben, ist von Ort zu Ort anders geregelt. „Auf öffentlichen Wegen ist in der Regel die Gemeinde für das Räumen und Streuen verantwortlich. Soweit möglich, überträgt sie jedoch häufig die Zuständigkeit auf die Anwohner“, weiß Rechtsanwalt Andreas Politycki. Ob die Eigentümer verpflichtet sind, vor dem eigenen Haus zu räumen und zu streuen – oder alternativ den Winterdienst auf ihre Mieter übertragen sollten –, können sie in der Gemeindesatzung nachlesen. „Stürzt ein Passant auf einem Gehweg, müssen also mitunter die Anlieger für den Schaden geradestehen und gegebenenfalls sogar Schmerzensgeld zahlen.“ Doch auch die Fußgänger selbst sind verpflichtet, sich vorsichtig auf Eis und Schnee zu bewegen – und bekommen deshalb oft eine Mitschuld.