Verkehrshinweis zum 1. SC Heimspiel am 17. August

Einschränkungen für Stadtbahn, Autos und Fahrräder

Der Weg zum Stadion ist derzeit beschwerlicher. Zum einen fährt die Stadtbahnlinie 1 nur bis zur Haltestelle Musikhochschule, zum anderen ist der Auto- und Radverkehr wegen der Baustelle am Schwabentorwehr eingeschränkt.
Stadtbahn

Da die VAG noch bis zum 25. August die Wendeschleife an der Endhaltestelle Laßbergstraße erneuert, müssen die Fußballfans die Straßenbahn bereits an der Musikhochschule gegenüber der alten Stadthalle verlassen. Die letzten 1,3 Kilometer zum Stadion können Besucherinnen und Besucher ab dort dann zu Fuß zurücklegen. Alternativ bietet sich die Anreise mit der Höllentalbahn an, die am Spieltag regulär und ohne Einschränkungen fährt.
Autos

Die Kartäuserstraße ist wegen der Baustelle am Schwabentorwehr zwischen dem Kreisel an der Fabrikstraße und Granatgässle als Einbahnstraße eingerichtet. Der motorisierte Anliegerverkehr darf den Straßenabschnitt nur in West-Ost- Richtung, also stadtauswärts befahren. Um zurück in Richtung Stadtmitte und zur Autobahn zu gelangen, müssen Autofahrer die Fabrikstraße und anschließend die Schwarzwaldstraße (B 31) nehmen.

Fahrräder

Radfahrerinnen und Radfahrer sollten die Sperrung des
Dreisamuferradweges FR 1 zwischen Mariensteg und Fabrikstraße wegen der Baustelle am Schwabentorwehr einkalkulieren. Sie dürfen die Kathäuserstraße jedoch ohne Einschränkungen in beiden Richtungen befahren.
Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) hat die Einbahnregelung insbesondere zum Schutz der Radfahrenden eingerichtet. Nach einem SC Spiel ist das Radverkehrsaufkommen Richtung Stadtmitte besonders hoch. Deshalb wird die Regelung auch an SC-Spieltagen aufrechterhalten.
Das GuT bittet um Verständnis und Beachtung der Verkehrsänderungen.
Die Einschränkungen (bis auf die Stadtbahn) werden wahrscheinlich noch drei weitere SC Heimspiele betreffen. Wenn die Bauarbeiten am Schwabentorwehr fertiggestellt sind – voraussichtlich Ende Oktober – werden Einbahnregelung und Fahrradstraße wieder aufgehoben.

Das Sportereignis 2016 in Frankreich live erleben

Das Sportereignis 2016 in Frankreich live erleben
Voyages-sncf.com bringt deutsche Fußballfans mitten ins Geschehen

Paris, 18. Mai 2016 – In wenigen Wochen beginnt das Sportereignis des Jahres. Deutsche Fußballfans, die ihr Team vor Ort unterstützen möchten, finden auf Voyages-sncf.com Züge zu allen Austragungsstädten. Das Besondere: bis zur letzten Minute sind Zugtickets erhältlich.

Das besondere Erlebnis: Mit dem Fan-Zug gemeinsam und stimmungsvoll zum Fußballspiel
Seit dem 19. Mai sind zusätzliche ICE/TGV Fantrains buchbar, mit denen Fußballfans am Spieltag gemeinsam von Frankfurt und Mannheim direkt zum Spiel fahren und am selben Tag via Nachtzug die Heimreise antreten. Ein Beispiel: Für das 2. Vorrundenspiel gegen Polen reisen die Fans um 10:53 ab Frankfurt, kommen pünktlich zum Spiel um 15:25 in Paris an und nehmen um 0:43 den Nachtzug zurück nach Frankfurt.

Nach Frankreich reisen und das deutsche Team anfeuern

Damit die Fußballfans auch innerhalb Frankreichs bequem zwischen den verschiedenen Spielstädten reisen können, werden in der Veranstaltungszeit zwischen dem 10. Juni und dem 10. Juli 1.100 zusätzliche Inlandszüge eingesetzt. Zudem sind 20 Stationen mit  gesonderter Beschilderung und zusätzlichem Personal ausgestattet, damit die Fans in den Austragungsstädten alle nötigen Informationen erhalten, sich problemlos orientieren und ganz dem Fußball widmen können (Paris Gare de Lyon, Austerlitz, Montparnasse, St. Lazare, Gare du Nord, Gare de l’Est, Flughafen Charles de Gaulle, Stade de France B und D, Lille Flandres und Europe, Lens, Lyon Part Dieu, Perrache und St. Exupéry, St. Etienne, Marseille, Nizza, Bordeaux und Toulouse).

Neben dem Schienenservice bietet die SNCF-Tochtergesellschaft OUIBUS die besten Busreise-Angebote. Alle Fahrten zwischen den Spielstädten sind buchbar über Voyages-sncf.com.

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Die Vorrunde beginnt am 10. Juni in Frankreich:

12/06: Deutschland–Ukraine (Lille)
16/06: Deutschland-Polen (Paris, St. Denis)
21/06: Nordirland-Deutschland (Paris, Parc des Princes)

So kommen Sie komfortabel nach Frankreich – einige Beispiele:
Mit dem Zug von Frankfurt Hbf. nach Paris in 3:49 Std.
Mit dem Zug von Frankfurt Hbf. nach Lyon in 5:55 Std.
Mit dem Zug von Frankfurt Hbf. nach Marseille in 7:45 Std.

Stadionbesuch: Hierfür gibt’s die rote Karte!

Rechtstipps zum Bundesligaauftakt rund um die schönste Nebensache der Welt

Ob Ticketkauf, Taschenkontrolle oder Tumulte im Fanblock: Auch im Fußballstadion gibt es viele rechtliche Abseitsfallen. Passend zum Start der Bundesliga-Rückrunde gibt der Hamburger Jurist Christian Teppe, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, nützliche Rechtstipps – damit der Stadionbesuch zur runden Sache wird.

Eintrittskarten gibt’s nur noch auf dem Schwarzmarkt – darf ich zuschlagen?

Das Topspiel ist seit Wochen ausverkauft. Eine eBay-Versteigerung oder ein Schwarzmarkt-Händler vor dem Stadion sind jetzt die letzten Möglichkeiten. Aber ist es erlaubt, auf diesen Wegen an Tickets zu gelangen? Rechtsanwalt Christian Teppe gibt grünes Licht – zumindest für den Käufer: „Viele Spielveranstalter haben zwar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Verkaufsverbot an Dritte stehen. Doch erstens sind diese Verbote gar nicht zwingend zulässig und zweitens betrifft ein solches Verbot sowieso nur denjenigen, der die Karten als Erstkäufer vom Veranstalter erworben hat und dann weiterverkaufen möchte. Tickets bei eBay oder einem Verkäufer vor dem Stadion zu erwerben, ist also erlaubt.“ Schwieriger wird es allerdings bei personalisierten Tickets: Hier rät der Anwalt, die Karten umschreiben zu lassen, da sie sonst ungültig werden könnten.

Jemand bietet mir gegen Gebühr seine Dauerkarte für ein Spiel an – ist das erlaubt?

Wenn man schon ein Spiel verpasst, dann kann man sein Jahresticket doch wenigstens zu Geld machen: So denken einige Dauerkarteninhaber und bieten ihre Karte für einzelne Spiele beispielsweise im Internet an. Rechtsanwalt Teppe rät allerdings davon ab: „Die Dauerkartenverträge verbieten in der Regel die kommerzielle Weitergabe an Dritte. Ein Verstoß kann zur Kündigung der Dauerkarte führen“, so der Hamburger Jurist. Und auch der Käufer könnte Probleme bekommen: „Der Verein könnte den Nutzer der Dauerkarte zur Rechenschaft ziehen, weil dieser somit ohne gültiges Ticket das Stadion besucht hat.“

Taschenkontrolle und Leibesvisitation – muss ich das akzeptieren?

Viele empfinden es als Eingriff in die Privatsphäre, wenn vor dem Eintritt ihre Taschen durchsucht werden und ihr Körper abgetastet wird. Doch wer ins Stadion will, muss diese Prozedur über sich ergehen lassen, wie Rechtsanwalt Teppe erklärt: „Die Zuschauer schließen einen Vertrag mit dem Verein oder dem Eigentümer des Stadions. Die AGB und die Hausordnungen sehen Durchsuchungen der Taschen hier in der Regel vor.“ Gleiches gilt für das Abtasten: „Da die Betreiber ihr Möglichstes tun müssen, um Gefahren von den Zuschauern abzuwenden, und immer wieder gefährliche Gegenstände in die Stadien geschmuggelt werden, sind die Leibesvisitationen auch in den AGBs geregelt und damit zulässig.“

Als Gästefan muss ich nach dem Spiel im Block ausharren – ist das Freiheitsberaubung?

Gerade bei Risikospielen kommt es häufig vor, dass die Gästefans aus Sicherheitsgründen nach Spielende noch eine Weile in ihrem Block bleiben müssen. Dürfen die Veranstalter das von den Besuchern verlangen? Für den Rechtsanwalt eine klare Sache: „Der Veranstalter eines Fußballspiels hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer zu verhindern. Hierzu gehört auch die Pflicht, Zuschauer vor Ausschreitungen zu schützen.“ Und die räumliche Trennung der Zuschauer verschiedener Vereine sei hierbei eine geeignete Maßnahme.

Ich habe ein Wurfgeschoss abbekommen und mich verletzt – wer haftet nun?

Trotz sorgfältigster Kontrollen gelangen immer wieder Wurfgeschosse oder Feuerwerkskörper ins Stadion und verletzen andere Zuschauer. Doch wen kann ich zur Rechenschaft ziehen, wenn mir etwas passiert? „Grundsätzlich haftet derjenige, der die Verletzung verursacht hat, also derjenige, der etwa den Feuerwerkskörper gezündet oder einen Gegenstand geworfen hat“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Eventuell muss auch der Veranstalter haften, denn er hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Verletzung von Zuschauern zu verhindern. „Daraus folgt aber nicht, dass der Veranstalter für jeden Schaden haftet, den ein Zuschauer erleidet. Hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan – zum Beispiel genügend Sicherheitskräfte beschäftigt und hinreichende Einlasskontrollen durchgeführt –, haftet er nicht für die Schäden eines Zuschauers“, so Teppe weiter. Das müsse im Einzelfall entschieden werden.

Das Spiel wird wegen Ausschreitungen abgebrochen – kann ich den Eintrittspreis zurückverlangen?

Wenn es den Schiris zu bunt wird, kann es schon mal sein, dass ein Spiel aufgrund von Ausschreitungen früher abgepfiffen wird. Hat man in diesem Fall eigentlich Anspruch auf eine Entschädigung? Rechtsanwalt Christian Teppe erklärt: „Der Veranstalter schuldet dem Zuschauer ein ganzes Spiel. Wird ein Spiel abgebrochen, hat der Veranstalter seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Kann das Spiel auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht fortgesetzt bzw. nachgeholt werden, kann zumindest ein Teil des Eintrittspreises zurückgefordert werden.“ Der Zuschauer könnte aber auch einen Anspruch auf Schadenersatz haben, zum Beispiel für die zusätzlichen Fahrtkosten. Das alles hängt laut dem Rechtsexperten allerdings vom Verschulden des Veranstalters ab: „Kann der Veranstalter darlegen, dass er für den Spielabbruch nicht verantwortlich ist, weil er alles ihm Mögliche getan hat, um dies zu verhindern, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.“

Juristische Stolperfallen gibt es also selbst in Fußballstadien einige, aber wer die Regeln beachtet, braucht keinen rechtlichen Platzverweis zu befürchten!

Bekenntnis eines SC Freiburg Fans

Hans-Josef Hinken, Freiburg Foto: ©KonzeptePR
Hans-Josef Hinken, Freiburg
Foto: ©KonzeptePR

Am 1. Februar können die Freiburger und Freiburgerinnen darüber abstimmen, ob der SC Freiburg ein neues Stadion am Wolfswinkel bekommen wird.

Es gibt sehr viele Befürworter, aber natürlich auch Gegner, die aus unterschiedlichen Gründen den Neubau verhindern wollen.

Nun könnte man sagen, dass es wichtigere Dinge als Fußball gibt. Stimmt! Diese will ja niemand in den Hintergrund drängen.

Meine Entscheidung für das neue Stadion ist längst gefallen. Gewählt habe ich übrigens auch schon.

http://www.stadion-fuer-freiburg.com/node/39