Notleidende Kredite und Corona

cepAnalyse zu COM(2020) 822)

cepAnalyse die Ampel steht auf Gelb für notleidende Kredite
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Die Quote notleidender Kredite (NPL) nimmt erstmals seit fünf Jahren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wieder zu. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat mit Blick auf Vorschläge der EU-Kommission das Problem sogenannter fauler Kredite in einer cepAnalyse eingehend untersucht.

Demnach ist der Anteil von NPL nach einem stetigen Rückgang seit 2016 (4,8 Prozent) im vergangenen Jahr erstmals wieder auf 2,6 Prozent gestiegen. Die Quote betrug 2020 in Griechenland 30, in Zypern 15,2, in Italien 5,1, in Frankreich 2,2 und in Deutschland 1,1 Prozent. „Je nach Verlauf der Corona-Krise könnten die Kreditausfallrisiken sehr schnell anwachsen. Dass Wettbewerber oder Steuerzahler in anderen Mitgliedstaaten die daraus entstehenden Kosten tragen sollten, ist abzulehnen“, sagt cep-Vorstandschef Professor Lüder Gerken.

Der Top-Ökonom der Freiburger Denkfabrik lehnt das Einrichten einer EU-weiten Bad Bank für faule Kredite ab. „Es ist sachgerecht, dass die EU-Kommission keine EU-weite Bad Bank für faule Kredite anstrebt. Eine solche Bad Bank würde angesichts der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten ein erhebliches Umverteilungsrisiko in sich tragen“, sagt Gerken.

Die EU-Kommission will Banken dazu verpflichten, bestimmte „essenzielle Daten“ zu neuen NPL in einem standardisierten Verfahren offenzulegen. Zudem spricht sich die Kommission für eine Europäische Plattform („Data Hub“) für NPL-Daten aus. „Mit dieser europäischen Vernetzung können tatsächlich Vorteile verknüpft sein“, sagt cep-Vorstandschef Gerken. „Beihilferegeln und Abwicklungsvorschriften für Banken dürfen nicht faktisch außer Kraft gesetzt werden, denn das würde es staatlichen Bad Banks erlauben, die Bestände fauler Kredite mit Steuermitteln abzubauen.“ Notleidende Kredite und Corona (cepAnalyse zu COM(2020) 822)  (veröff. 23.03.2021)

Brexit-Weißbuch umreißt Strategie für Austrittsverhandlungen

Brexit-Weißbuch: Viel alter Wein in neuen Schläuchen

Das am 2. Februar 2017 von der britischen Regierung vorgelegte Weißbuch umreißt die Strategie des Vereinigten Königreichs für die Austrittsverhandlungen mit der EU.

Das Weißbuch bekräftigt und konkretisiert in weiten Teilen die Positionen, die Theresa May in ihrer Rede am 17. Januar 2017 darlegte. Allerdings handelt es sich dabei aus Sicht von Bert Van Roosebeke vom cep um viel alten Wein in neuen Schläuchen. Dennoch, so Van Roosebeke, sind im Detail an mehreren Stellen neue, zum Teil bemerkenswerte Akzente zu erkennen.

  • Die britische Regierung schwächt das Ziel, die Kontrolle über die Gesetzgebung wiederzuerlangen, ab. Nationale Gesetze können nicht umfassend vom EU-Recht abweichen, wenn der Handel mit der EU möglichst frei sein soll. Der EuGH soll zwar nicht länger die Gesetze im Vereinigten Königreich auslegen. An seine Stelle soll aber ein Mechanismus der Streitbeilegung mit der EU und eine justizielle Zusammenarbeit mit der EU treten dürfen. Wie verhindert werden kann, dass sich die Gesetzeslage im Vereinigten Königreich und in der EU mit der Zeit zunehmend unterscheiden, will die Regierung erst in einem späteren Weißbuch thematisieren.
  • Offenkundig ist sich die britische Regierung auch der potentiell negativen Auswirkungen einer Einschränkung der Freizügigkeit bewusst. Sie will die Betroffenen in den fraglichen Sektoren umfassend konsultieren, bevor sie die Freizügigkeit einschränkt.
  • Den größtmöglichen Zugang zum EU-Binnenmarkt will die britische Regierung mit einem Zollabkommen erreichen. Die britische Regierung betont mehrfacht, dass die britische Gesetzeslage mit EU-Recht im Einklang stehe und dass einzelne Teile der bestehenden Binnenmarktregeln daher einfach übernommen werden könnten. Weil das auch auf Norwegen und die Schweiz zutrifft, deren Assoziationsmodelle mit der EU Theresa May aber nicht übernehmen will, muss May damit rechnen, dass ihr Rosinenpickerei vorgeworfen wird (Marktzugang ja, aber keine Freizügigkeit).
  • Die britische Regierung betont ihr besonderes Interesse an einem umfassenden Marktzugang in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Transport und Telekommunikation. Sie weist explizit auf die Relevanz der Europäischen Gesetzgebung hin und signalisiert, auch künftig die Äquivalenz mit diesen Regeln einhalten zu wollen.
  • Die britische Regierung signalisiert aktive Vorbereitungen für den Abschluss von Handelsabkommen mit Drittstaaten. Dies ist aus britischer Sicht nachvollziehbar, könnte allerdings die Verhandlungen mit der EU erschweren.

Fazit: Weiterhin zielt das Vereinigte Königreich auf eine weitreichende Handelsvereinbarung mit der EU, die eine eingeschränkte Freizügigkeit beinhalten soll. Die britische Regierung weist erneut darauf hin, in Sachen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit der EU zusammen arbeiten zu wollen. Das „Ukraine Plus“-Modell (siehe cepAdhoc vom 24. Januar 2017) kristallisiert sich daher weiterhin als Ziel der britischen Verhandlungsstrategie heraus. Angesichts der handelspolitischen, fiskalischen und sicherheitspolitischen Interessen der EU könnte dies eine realistische Basis für das zukünftige Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sein.

Suchmaschinen und das EuGH-Urteil

Die Privatsphäre ist noch nicht verloren!

Nach dem heutigen Urteil des EuGH wird auf die Suchmaschinenbetreiber einiges an Arbeit zukommen.
Das bedeutet natürlich auch, dass dies möglicherweise mit hohen Kosten verbunden sein wird. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Umsetzung in Europa auch tatsächlich gelingt. Fraglich ist auch, ob in Ländern außerhalb Europas die beantragten Löschungen auch vollzogen werden.

Die Internetgemeinde in Europa wird durch dieses Urteil sowohl mit dem Netz als auch mit dem EuGH und dem Europaparlament ein Stück versöhnter sein.

Ob es sich allerdings auf die Europawahlen am 25. Mai 2014 auswirken wird, bleibt offen.

Hier noch Links zu verschiedenen Artikel zum Urteil:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eugh-urteil-ueber-google-recht-auf-vergessen-im-netz-12937165.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-eugh-urteil-zum-recht-vergessen-zu-werden-a-969132.html